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Es hat gebrannt! Was tun? PDF Drucken E-Mail
In Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus hat es gebrannt - der Brand konnte
gelöscht werden, aber viele Fragen und Probleme bleiben.
Ihre Feuerwehr möchte Ihnen mit diesem Informationsblatt helfen, die
unmittelbar anstehenden Probleme zu lösen.

Allgemeine Hinweise:

Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser
Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen
entfernt werden. Einige Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikel gebunden und
haben sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug
usw. abgelagert. Diese Schadstoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn sie
mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (Einatmen von Rußpartikeln), Verschlucken
von Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme usw.).
In abgekühltem Zustand sind Schadstoffe und Ruß nicht mehr frei schwebend in der
Raumluft vorhanden. Deshalb sind erfahrungsgemäß diese gebundenen,
brandbedingten Schadstoffe nur dort nachzuweisen, wo auch abgelagerte
Brandverschmutzungen (Ruß) sichtbar sind.
War Ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen, nur leicht verraucht und sind keine
Rußteilchen wahrzunehmen, können Sie sich dort nach sorgfältiger Durchlüftung
wieder aufhalten. Beachten Sie bitte den Hinweis unter Punkt 2.
War Ihre Wohnung vom Feuer, Ruß oder starker Verrauchung betroffen, sollten Sie
zunächst unbedingt nachfolgende Informationen beachten:


Unsere konkreten Tipps:

1. Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht allein!
2. Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren,
    suchen Sie einen Arzt auf.
3. Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst, wenn sie erkaltet und
    durchgelüftet sind. Halten Sie, bevor Sie in Ihre Wohnung gehen, Rücksprache mit
    der Feuerwehr und der Polizei! Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt
    erforderlich in den betroffenen Räumen auf und vermeiden Sie eine Verschleppung
    von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche!
4. Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter und Hauseigentümer!
5. Informieren Sie Ihre Versicherung! Sofern Sie eine Hausratversicherung
    abgeschlossen haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung
    in Verbindung! Als Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung setzen Sie sich auch
    mit Ihrer Gebäudeversicherung in Verbindung,falls Sie entsprechend versichert sind
    Sprechen Sie, zum Schutz vorfinanziellen Nachteilen, mögliche
    Sanierungsmaßnahmen bzw. die Beseitigung von Hausrat mit der jeweiligen
    Versicherung ab!
6. Ist Ihre Wohnung stark durch den Brand, durch Ruß oder Rauch betroffen, oder
    fühlen Sie sich nach dem Schadenereignis in Ihrer Wohnung unsicher, sollten Sie
    sich für die kommende Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten
    Freunden suchen! Sollten sich bei der Suche nach einer Unterkunft Probleme
    ergeben, so wenden Sie sich bitte an uns, wir vermitteln Ihnen Hilfe.
7. Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus der
    Wohnung mit! Vermeiden Sie die Verschleppung von Ruß!
8. Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände oder sogar Kinderspielzeug aus Ihrer
    Wohnung,so dürfen diese Sachen nicht mit Ruß behaftet sein! Unbedingt benötigte
    Dinge sollten Sie vor dem Gebrauch gründlich reinigen! Kriterium für den
    Reinigungserfolg ist die Entfernung sichtbarer Rußspuren.
9. Nahrungsmittel, die nicht in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahrt wurden
    oder mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten Sie nicht mehr
    verwenden!
10. Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt.
11. Sollte die Brandstelle durch die Polizei beschlagnahmt worden sein, ist bis zur
     Freigabe jeglicher Zutritt untersagt!